1.1 Die L95 Klasse wurde 1995 aus den Regeln der ursprünglichen L-Bootklasse entwickelt und soll als Nachfolge dieser Klasse fungieren.
1.2 Die Verwaltung der Klasse obliegt der Firma Markus Glas GmbH in Zusammenarbeit mit der Klassenvereinigung.
1.3 Alles, was nach dieser Vorschrift nicht erlaubt ist, ist verboten.
1.4 Als L95 Boote gelten Boote der Typen L95 Mark I, Mark II, Mark III und L95 CR2010 sowie L95 GER 216.
2. Lizenzen und Rechte
2.1 Lizenzen und Rechte liegen bei der Firma Markus Glas GmbH.
2.2 Baulizenzen können von der Firma Markus Glas GmbH gegen Gebühr. vergeben werden
3. Registrierung
3.1 An Klassenwettfahrten dürfen nur solche Boote teilnehmen, die die Bauvorschriften und Vermessungsbestimmungen der L95 Klasse erfüllen.
3.2 Die Segelnummer wird von der Klassenvereinigung vergeben.
3.3 Die fortlaufende Nummer muss im Kiel vor dem hinteren Schott eingraviert werden (Größe der Zahlen min 60mm) Vor der Zahl ist ein L anzubringen (z.B. L235).
3.4 Das Segelzeichen L95 und die Segelnummer sind im Großsegel anzubringen.
4.Bauart
Wulstkielplatten und Schwertkonstruktionen sind verboten. Außer den üblichen Verbänden sind besondere horizontale und vertikale Verstrebungen mit einfachen und gekreuzten Verbindungen verboten.
Der Rumpf soll durch Schotten oder Auftriebskörper einen Sicherheitsauftrieb von mindestens 150% der Verdrängung erhalten.
5.Form
Der Spiegel muss sich auf den Kiel bzw. dessen Verlängerung aufsetzen und muss mit ihm durch ein Knie verbunden werden.
6. Überhänge
Die Länge der einzelnen Überhänge darf nicht mehr als 0,6 des vorhandenen Gesamtüberhanges betragen. Hohle Vorstevenlinien sind verboten.
7. Breite
Die größte Breite muss mindestens 1,75m, die Breite in der Wasserlinie mindestens 0,9m der größten vorhandenen Breite betragen. Eine nicht zu vermessende Scheuerleiste bis zu 20mm Dicke ist erlaubt.
8. Freibord
Der Freibord muss 0,36 - 0,50m betragen.
9. Sitzraum
Der Sitzraum muss 1,60 - 2,50m lang sein. Der Sitzraum muss vorne und seitlich mit einem Setzbord versehen sein, der von mindestens 50mm nach vorne
auf 80mm lotrechter Höhe über Deckslevel ansteigt.
Der Sitzraumrand darf vorne als Wellenbrecher ausgebildet und bis vor den Mast mittschiffs geführt werden und hier zusammenlaufen.
In diesem Falle braucht an der Vorderkante des Sitzraumausschnitts querschiffs ein Sitzraumrand nicht angeordnet sein.
10. Ruder
Freihängende Ruder sind erlaubt.
11. Yachtrumpf
Der Yachtrumpf muss ein Raumrechteck umhüllen, dessen Länge und Breite mindestens 1 m und dessen Höhe 0,55 m betragen muss. Die Breitseite dieses
Raumrechtecks ist von Innenkante Außenhaut zu messen. Die Höhe von 0,55 m ist von einer Linie 400mm über der CWL nach unten abzusetzen. Dieses
Raumrechteck ist auf die Länge von 1 m einzuhalten.

In einer Spantebene mittschiffs darf kein Punkt der Innenkante Außenhaut in geringerer Entfernung als 0,70 m vom Kreuzungspunkt der Mittschiffsebene
mit einem Punkt 400mm über der CWL, liegen. Siehe hierzu die nachfolgende Skizze zum Raumrechteck und Radius in Spantebene.
12. Bauausführung
Karweelbeplankung mit eingebogenen Spanten, Spantabstand max. das 12fache der Außenhautstärke. Bei voll verleimter Leistenbauweise beträgt der Spantenabstand
maximal 600 mm von Mallkante zu Mallkante. Bei formverleimter Bauweise können die Spanten ganz entfallen. Die Außenhautstärke beträgt hier mind. 14mm.
Für die Aufnahme der Püttinge sind 2 Spantpaare einzubauen.
Ein nicht durchbrochener Fußboden von mindestens 14mm Dicke soll mindestens die Länge des Sitzraumes haben und an seiner breitesten Stelle mindestens 1,00 m messen.
Segelfläche, vermessen nach den Regeln des DSV
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max
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30qm
Großsegel
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max
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0,8 der Segelfläche
Verdrängung (Gewicht)
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min
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1000 kg
Größte Breite in der DWL
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min
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0,9 der größten Breite
Größter Tiefgang
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max
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1,1 m
Verhältnis der größten Länge zur größten Breite
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max
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4,5 : 1
Verhältnis der größten Länge zur Länge in der DWL
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1,4-1,6 : 1
Geringstes Freibord
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0,36 - 0,50 m
Sitzraumlänge
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1,6 - 2,5 m
Seitliche Eindeckung neben dem Sitzraum
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min
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0,3 m
Decksprung, d. h. Pfeilhöhe der Sehne an OK Deck gemessen
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min
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1% der größten Länge
Decksbalkenbucht
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max
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5% der größten Breite
Aussenhautplankendicke
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min
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14 mm
Decksplankendicke
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min
|
14 mm
Erlaubte Besatzung
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max
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3
Darunter bezahlte Leute
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0
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13. Gewicht
Das Gewicht der rennfähigen Yacht ohne Ausrüstung und ohne Mannschaft muss mindestens 1000 kg betragen und ist durch Berechnung oder Wägung festzustellen.
Ein Elektromotor ist erlaubt. Das Gewicht der Batterien und des Motors wird zusätzlich zum berechneten Gewicht gezählt.
14. Besegelung
Die Fläche des Großsegels darf 0,8 der Gesamtsegelfläche nicht überschreiten. Die Fläche des Vorsegeldreiecks wird voll in Rechnung gestellt.
15. Ausrüstung
Die Ausrüstung muss folgende Gegenstände umfassen:
1 Anker 8kg Gewicht einschließlich Stock
20 m Trosse von 12mm
1 Paddel
1 Fangleine von 15m Länge
2 Eimer à 10 ltr.
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Die Ausrüstung muss bei Wettfahrten an Bord sein.
16. Pumpen
Mindestens 1 Handpumpe oder 1 Elektropumpe sind vorgeschrieben.
17. Beschlagausrüstung
Zugelassen sind folgende Beschläge bzw. Trimmeinrichtungen:
1 Rollfockanlage mit oder ohne Profilstag
2 Winschen oder winchless System
1 Spinnakereinrichtung bestehend aus:
2 Fallen, 1 Topnant, 1 Niederholer, 2 Spibeiholer mit
1 Paar Ratschblöcken und Klemmen, Spinnakerschoten
1 Paar Backstagverstellungen (grob und fein)
1 Großschot
1 Achterstagverstellung
1 Boomkicker + Bullentalje
1 Unterliekstrecker
1 Cuninghamverstellung
2 Stautaschen für Spinnaker
mind. 1 Sitzducht
2 Stautaschen seitlich
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Weitere Trimmeinrichtungen sind nicht erlaubt.
18. Ausreithilfen
Ausreithilfen für die Crew sind nicht erlaubt, ebenso das Hängen aussenbords.
19. Zusätzliche Geräte
1 Digital oder Analog Kompass
1 Speedometer
1 Echolot
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sind erlaubt.
Takelungsvorschriften
1. (T)
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Takelungshöhe (HAT), gemessen von Oberkante Deck in der Mittschiffsebene bis Unterkante oberes schwarzes Band ist max. 12,00 m. Hierbei darf in der
senkrechten Spantebene am Mast die zulässige Balkenbucht höchstens 1/30 dieser Decksbreite betragen. Bei größerer Balkenbucht wird der Unterschied
auf die Takelungshöhe angerechnet.
2. (T)
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Die tiefste Stellung des Großbaumes ist durch ein schwarzes Band am Mast gekennzeichnet, unter dessen Oberkante die Oberkante des Baumes nicht
gefahren werden darf. Die Oberkante des schwarzen Bandes darf nicht höher als 1,0 m und nicht tiefer als 0,7 m über Mitte Deck angebracht werden.
Decksbucht sinngemäß wie Ziffer 1 (T).
3. (T)
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Der Schnittpunkt des Fockstages an Vorderkante Mast gemessen, darf nicht höher liegen als 9,50 m über Deck. Auf keinen Fall darf er höher liegen
als 85% der vorhandenen Takelungshöhe. Decksbucht siehe Ziffer 1 (T).
4. (T)
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Großsegel
1.
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Kopfbrett: Die Ausladung des Kopfbrettes darf ab Vorderkante Lieck 150mm nicht überschreiten.
2.
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Latten: Das Achterliek wird durch 4 Latten in 5 annähernd gleiche Teile geteilt. Der Abstand der Latten
voneinander bzw.vom Kopfbrett darf 20% der Achterlieklänge um nicht mehr als 5% überschreiten. Alle
Latten dürfen durchgehend ausgeführt sein. Max. Länge der obersten Latte 1.350 mm.
3.
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Folgende Mittelbreiten sind einzuhalten, bezogen auf die Unterliekslänge:
1/2 Breite = 78% vom Unterliek
1/4 Breite = 53% vom Unterliek
1/8 Breite = 31% vom Unterliek
4.
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Das Vorliek darf mit Rutschen am Mast gefahren werden.
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5. (T)
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Vorsegel Das Maß LP der Vorsegel darf max. 140% des J-Maßes betragen.
6. (T)
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Vermessung
Die Größe der Segelfläche wird nur auf Grund der festen Maße an den Spieren festgestellt.
SA = (HxB)/2 + (IxJ)/2
Die Rundung des Achterlieks bleibt außer Betracht.
7. (T)
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Spinnaker
Die größte Länge der Seitenlieken darf 9,70 m nicht überschreiten. Das Quermaß des Spinnakers darf an keiner Stelle größer sein als 3 x J.
die Spinnakerbaumlänge darf max. 110% des Maßes J betragen. Vermerk über den Spinnakerbeschlag und Spinnakerbaum im Messbrief. Im oberen
Vermessungspunkt des Vorsegeldreiecks kann rechtwinklig zur Vorderkante Mast ein Beschlag zum Befestigen des Spinnakerfall-Blocks angebracht
sein, dessen Oberkante nicht über den Vermessungspunkt nach oben hinaus reiche und dessen äußerste Vorkante Mast ausladen darf.
Berechnungsformel:
(Unterliek + größte Breite)/2 x Seitenliek x 0,95 = max. 65 qm
8. (T)
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Mast
Die Achterkante des Mastes muss gerade sein. Der Mast und Großbaum müssen aus Aluminium gefertigt sein. Der Querschnitt des Mastes muss
mindestens 105 mm in Längsrichtung und 70 mm quer betragen. Die Achterkante des Mastes muss gerade sein. Das stehende Gut muss aus Draht sein.
Gezogenes Material (Rod) ist verboten. Backstage und Achterstag können auch aus Dyneema gefertigt sein. Das Unterwant muss mindest 60mm
achterlich der Oberwante geführt werden. Unterbackstage sind verboten.
9. (T)
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Die Vermesser haben alles sorgfältig zu prüfen und den Befund protokollarisch festzuhalten bzw. im Messbrief mit Datum insbesondere auch bei
Nachvermessungen, zu vermerken. Die von Ihnen vermessenen Segel und Masten sind mit ihrem Stempel und dem Datum der Vermessung sowie der
Protokollnummer zu versehen. Etwaige Zweifel über Vermessungsfragen und Fragen betreffend der Auslegung der Vorschriften sind vor Erteilung
des Messbriefes dem Technischen Ausschuss zur Entscheidung zu unterbreiten. Gegebenenfalls kann der Vermesser eine vorläufige Vermessungsbescheinigung
ausstellen.
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